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Aufenthaltsbezeichnungen

Migrantinnen und Migranten kommen aus ganz verschiedenen Gründen nach Deutschland. Manche sind in ihrem Land politisch verfolgt worden. Manche haben Arbeit in Deutschland. Und manche suchen einfach ein besseres Leben.

Wer in Deutschland leben möchte, braucht dafür eine Genehmigung, die so genannte Aufenthaltsgenehmigung. Es gibt viele unterschiedliche Arten. Welche Aufenthaltsgenehmigung man bekommt, hängt unter anderem davon ab, warum man nach Deutschland gekommen ist.

Mit den Aufenthaltsgenehmigungen sind verschiedene Rechte und Pflichten verbunden. Einige gelten nur für eine bestimmte Zeit, andere für immer.

Andere Bezeichnungen für Aufenthaltsgenehmigungen sind „Aufenthaltsstatus“, „Aufenthaltstitel“ oder „legaler Aufenthalt“.

Die Rechtslage ist oft nicht leicht zu verstehen. Wir empfehlen bei Fragen eine Beratung in einer Beratungsststelle für Migranten oder in einer Aidshilfe.

Hier geben wir einen Überblick über die Aufenthaltstitel und Internetseiten mit weiteren Informationen.

Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz. Sie ist befristet (auf mindestens 6 Monate) und wird zu einem bestimmten Zweck erteilt. Sie ist nicht immer mit einer Arbeitserlaubnis verbunden. Ob man in Deutschland arbeiten darf, hängt vom Zweck der Aufenthaltserlaubnis ab.

Fiktionsbescheinigung

Eine Fiktionsbescheinigung wird für eine Übergangszeit ausgestellt. Die Ausländerbehörde prüft in dieser Zeit, ob eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder verlängert wird. Wer eine Fiktionsbescheinigung hat, darf sich in Deutschland aufhalten.

Niederlassungserlaubnis

Eine Niederlassungserlaubnis gilt unbefristet: Wer sie bekommt, darf für immer in Deutschland bleiben und arbeiten. Die Niederlassungserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel nach dem geltenden Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Dieses Gesetz regelt die Situation von Menschen, die nicht aus der Europäischen Union (EU) stammen.

Freizügigkeitsrecht

EU-Bürger und ihre Angehörigen können dauerhaft in Deutschland bleiben, wenn sie eine Daueraufenthaltsbescheinigung beziehungsweise eine Daueraufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz bekommen. Sie müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Flüchtlinge

Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention werden nicht abgeschoben. Das gilt auch, wenn sie keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland haben. Diese Gruppe der Flüchtlinge wird auch „Konventionsflüchtlinge“ genannt.

Die Anerkennung als Flüchtling erfolgt im Asylverfahren: Es wird ein Abschiebungsverbot festgestellt (nach dem Aufenthaltsgesetz, § 60 Abs. 1). Die Rechte von Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind im Asylverfahrensgesetz (§ 2 Abs. 1) festgeschrieben.

Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) besagt: Flüchtlinge sind Menschen, die ihr Land verlassen haben, weil sie Furcht vor Verfolgung haben mussten, und zwar wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung.

Auch Staatenlose gelten als Flüchtlinge, wenn sie aus diesen Gründen das Land verlassen haben, in dem sie gelebt haben.

Asylbewerber

Asyl kann beantragen, wer in seinem Land politische Verfolgung zu fürchten hat. Außerdem kann man Asyl bekommen, wenn im Fall einer Abschiebung das Leben oder die Freiheit bedroht sind, und zwar durch Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung.

Das Recht auf Asyl ist im Artikel 16a des Grundgesetzes festgeschrieben.

Aufenthaltsgestattung

Asylbewerber dürfen auf jeden Fall in Deutschland bleiben, bis ihr Asylverfahren abgschlossen ist (nach dem  Asylverfahrensgesetz, § 55 Abs. 1). Sie dürfen nicht mehr in Deutschland bleiben, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden hat und die Entscheidung juristisch unanfechtbar ist, also nicht mehr mit rechtlichen Mitteln infrage gestellt werden kann.

Wer Asyl erhält oder als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wird, hat Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Die berechtigt auch zu arbeiten (nach dem Aufenthaltsgesetzt, § 25 Abs. 1 und Abs. 2).

Asylberechtigte (anerkannte Flüchtlinge)

Asylberechtigte sind Migranten, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als politisch Verfolgte anerkannt worden sind. Grundlage ist Artikel 16a des Grundgesetzes.

Asylberechtigte genießen zugleich die Rechte, die in der Genfer Flüchtlingskonvention festgeschrieben sind (nach dem Asylverfahrensgesetz, § 2 Abs. 1).

Geduldete

Eine Duldung erhalten Migranten, die nicht abgeschoben werden können oder dürfen (zum Beispiel aus rechtlichen Gründen) und auch keine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten (nach dem Aufenthaltgesetz, § 60).

„Ohne Papiere“ (ohne legalen ausländerrechtlichen Status)

Wenn jemand keinen gesetzmäßigen ausländerrechtlichen Status hat, spricht man auch davon, er oder sie sei „ohne Papiere“, also ohne offizielle Dokumente.

Es handelt sich in der Regel um Menschen, deren legaler Aufenthalt zu Ende gegangen ist, oder die sich noch nie legal in Deutschland aufgehalten haben und sich auch nicht bei den zuständigen Behörden gemeldet haben.

Quelle: www.aidshilfe.de

Sozialrecht

Anspruch auf Sozialleistungen (finanzielle Unterstützung vom Staat) haben nur anerkannte Flüchtlinge (Asylberechtigte).

Diese Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind für verfassungswidrig erklärt worden.

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die derzeitigen Leistungen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen.

Die Sätze müssen jetzt neu berechnet werden. Bis dies geschehen ist, gilt ab sofort eine Übergangsregelung, die an die Hartz-IV-Sätze angelehnt ist. Für Alleinstehende heisst das 346,00 Euro Grundleistungen (davon 134,00 Euro als Geldbetrag).

Das Gericht wies darauf hin, dass der Gesetzgeber bei einer Neuregelung der Leistungssätze eine konkrete Bedarfsberechnung zugrunde legen müsse.

Mehr Informationen zu Sozialleistungen haben wir hier zusammengestellt.

Mehr spezielle Informationen für Migranten gibt es bei Pro Asyl und beim Berliner Flüchtlingsrat.

Familienangehörige nach Deutschland holen?

Nur anerkannte Flüchtlinge dürfen Ehepartner oder Kinder nach Deutschland nachkommen lassen. Asylsuchende, Geduldete und Menschen mit einem Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen haben diese Möglichkeit nicht.

Quelle: www.aidshilfe.de

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung für Migranten hängt unter anderem vom Aufenthaltsstatus ab. Dieser Status ergibt sich aus dem deutschen Ausländerrecht.

Wer arbeitet und bei seinem Arbeitgeber fest angestellt ist, hat in der Regel eine gesetzliche Krankenversicherung. Die Versicherungsbeiträge werden zum Teil vom Gehalt abgezogen und zum Teil vom Arbeitgeber bezahlt. Die Kosten für die medizinische Versorgung (Arztbesuche, Medikamente und so weiter) werden dann von der Krankenkasse bezahlt.

Asylbewerber, Ausreisepflichtige oder Geduldete dürfen in der Regel nicht arbeiten und sind nicht gesetzlich versichert. Ihre medizinische Versorgung wird dann vom Staat bezahlt. Sie bekommen medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Eine weitere Möglichkeit ist eine private Krankenversicherung für Ausländer. Man kann sie abschließen, wenn man sich in Deutschland legal aufhält und keine Arbeit hat oder selbstständig arbeitet. Dann übernimmt diese Versicherung die Kosten für die medizinische Versorgung. Private Krankenkassen dürfen niemanden zurückweisen.

Wenn Menschen ohne Aufenthaltstitel in Deutschland leben, können sie sich nicht bei einer Krankenkasse versichern. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen sie aber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Informationen zum Thema „Aufenthaltsstatus“ gibt es hier.

Asylbewerberleistungsgesetz

Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die medizinische Versorgung für Menschen, die keinen gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland haben (nicht nur für Asylbewerber).

Medizinische Versorgung gibt es laut Gesetz nur bei "akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen". Die Versorgung ist deswegen nicht so gut wie mit einer Krankenversicherung. Leider verweigern die Ämter häufig Krankenscheine (zum Arztbesuch),  Medikamente und Hilfsmittel wie Brillen oder Krücken.

Mehr Informationen gibt es auf der Internetseite von Pro Asyl und des Berliner Flüchtlingsrates.

Quelle: www.aidshilfe.de

Wem sage ich es?

Diese Frage stellen sich HIV-positive Menschen immer wieder.

Es ist nicht ratsam, jedem von der Infektion zu erzählen, denn leider werden Menschen mit HIV noch häufig diskriminiert.

Es ist aber auch nicht gut, die Infektion vor allen Menschen zu verheimlichen. Die meisten HIV-Positiven sprechen mit einigen Menschen darüber, denen sie vertrauen.

Wem du von deiner Infektion erzählen möchtest, musst du selbst entscheiden. Eine Beratung in einer Aidshilfe, kann dir dabei helfen.

Mehr Informationen findest du hier.

In einer Gruppe mit anderen HIV-Positiven („Selbsthilfegruppe“)  brauchst du auf jeden Fall keine Angst zu haben. Es gibt solche Gruppen in vielen Städten. Mehr Informationen findest du hier.

Partnerschaft und Sexualität

Prinzipiell muss sich beim Sex jeder selber vor HIV und anderen Infektionen schützen. Aber wir alle müssen auch auf unsere Partnerinnen und Partner aufpassen.

Nach den deutschen Gesetzen darfst du keinen ungeschützten Sex mit HIV-negativen Partnerinnen oder Partnern haben. Das bedeutet vor allem: kein Geschlechtsverkehr ohne Kondom. Du machst dich damit unter Umständen strafbar.

Du  musst dir darum überlegen, wie Du eine HIV-Übertragung von dir auf andere verhindern kannst. Vor allem, wenn dein Partner oder deine Partnerin nichts von deiner Infektion weiß.

Das Gespräch mit deinem Partnerin oder deinem Partner fällt dir schwer? Ihr kommt mit dem Thema alleine nicht zurecht? Dein Arzt oder die Aidshilfe können dich unterstützen!

Wie du andere Menschen vor HIV schützen kannst, erfährst du hier.

Am Arbeitsplatz

Dein Arbeitgeber hat kein Recht, dich nach deinem HIV-Status zu fragen. Du solltest ihn normalerweise nicht darüber zu informieren. Auch bei Kollegen empfiehlt es sich, vorsichtig zu sein (Siehe „Wem sag ich’s?“)

Mehr Informationen zu diesem Thema findest du hier.

Verschwiegenheitspflicht

Wenn du mit deiner HIV-Infektion Schwierigkeiten hast, kannst du viele Menschen um Hilfe bitten. Dazu gehören Ärzte, Anwälte, Priester, Psychologen und Sozialarbeiter.

Sie alle dürfen über deine Infektion nicht mit anderen Menschen sprechen. Alles, was du mit ihnen besprichst, unterliegt der Schweigepflicht. Das heißt, sie dürfen es niemandem erzählen.

Auch mit Mitarbeitern von Sozialversicherungen (zum Beispiel der Krankenversicherung) oder privaten Versicherungen wirst du vielleicht über deine Infektion sprechen. Auch sie dürfen nichts weitererzählen.

Du brauchst also keine Angst zu haben, mit den genannten Personen über deine Infektion zu sprechen!

Quelle: www.aidshilfe.de

Wo finde ich Unterstützung?

Fragen zum Thema medizinische Versorgung? Fragen zum Thema Sozialleistungen? In jedem Bundesland gibt es Beratungsstellen. Eine Liste steht bei der Organisation PRO ASYL online.

Bei Fragen im Zusammenhang mit einer HIV-Infektion helfen die Aidshilfen. Es gibt sie in vielen großen und kleinen Städten in Deutschland. Aidshilfen sind keine staatlichen Organisationen. Sie haben das Ziel, Menschen mit HIV und ihre Angehörigen zu unterstützen.

Beratung

Beratung gibt es bei Aidshilfen per Telefon, online und persönlich. Die Berater stehen unter Schweigepflicht, werden also keine Informationen an andere weitergeben.

Gesundheitsämter helfen mit Beratung und teilweise auch medizinischer Versorgung. Gesundheitsämter sind staatliche Behörden. Es ist möglich, dort anonym zu bleiben – man muss seinen Namen nicht nennen. Auch hier stehen die Berater unter Schweigepflicht.

Aidshilfen und Gesundheitsämter helfen auch bei der Suche nach Ärzten, Anwälten, einer Selbsthilfegruppe oder nach Organisationen, die Menschen ohne Papiere unterstützen.

Eine Liste mit allen Aidshilfen und Selbsthilfegruppen gibt es hier, eine Liste mit Aidshilfen und Gesundheitsämtern gibt es hier.

Telefonberatung

Telefonische Beratung auf Deutsch gibt es in ganz Deutschland unter der Telefonnummer 0180 33 19411.

Es ist möglich, anonym zu bleiben. Bei der Telefonberatung kann man auch erfahren, wo man sich persönlich beraten lassen kann. Die Berater stehen unter Schweigepflicht, sie werden keine Informationen weitergeben. Mehr über das Thema Telefonberatung steht hier.

Telefonberatung in anderen Sprachen als Deutsch

Englisch

Afrikaherz Berlin: (0 30) 422 4706
Light of Africa NRW: (02 151) 36 00 444 (freitags 10-14 Uhr)

Französisch

Afrikaherz Berlin: (0 30) 422 4706
Light of Africa NRW: (02 151) 36 00 444 (freitags 10-14 Uhr)

Türkisch

TAT-24 Saat Türkçe AIDS Telefonu, Hannover: (05 11) 44 04 04
Türkisch-Deutsche Gesundheitsstiftung e.V., Türk-Alman Saglik Vakfi Gießen (06 41) 9 66 11 60
Gesundheitszentrum für Migrantinnen und Migranten in Köln, (02 21) 95 15 42 31

Portugiesisch

Afrikaherz Berlin: (0 30) 422 4706
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Hinweise zu Telefonberatungsangeboten in Fremdsprachen senden Sie bitte an 

Auch viele Aidshilfen bieten persönliche Beratung für Migrantinnen und Migranten an und kennen weitere Angebote in anderen Sprachen.

Onlineberatung

Die Onlineberatung ist ein Angebot der Aidshilfen. Man kann dort vollkommen anonym bleiben und tritt nur über den Computer mit dem Berater in Kontakt. Weitere Informationen gibt es hier.

Selbsthilfe

Es kann gut tun und hilfreich sein, andere HIV-Positive zu treffen, über Erfahrungen zu reden und mehr über HIV zu lernen. Dafür gibt es in vielen Städten Selbsthilfegruppen, Gesprächsrunden, Sport- und Freizeitaktivitäten und Vorträge über medizinische Themen.

Die Aidshilfen bieten Treffen für HIV-Positive an. Dort sind alle HIV-positiv und die Stimmung ist sehr angenehm. Die Treffen dauern mehrere Tage, zum Beispiel ein Wochenende.

Es gibt auch Angebote für spezielle Gruppen von Menschen. Hier ein Überblick über Organisationen in Deutschland:

  • Afro-Leben+: http://www.afrolebenplus.de/ (Migranten)
  • Netzwerk der Angehörigen von Menschen mit HIV/Aids: http://www.angehoerige.org/ (Angehörige, Freunde)
  • Netzwerk plus: http://netzwerkplus.aidshilfe.de (Menschen mit HIV/Aids)
  • Netzwerk Frauen und Aids: http://www.netzwerkfrauenundaids.de (Frauen, die beruflich mit HIV/Aids zu tun haben)
  • JES –Selbsthilfenetzwerk für Junkies, Ehemalige und Substituierte: http://jes.aidshilfe.de
  • PositHiv & Hetero : http://hetero.aidshilfe.de (Heterosexuelle Menschen mit HIV)

Bei der Suche eines passenden Angebots in bestimmten Städten oder Regionen helfen die Aidshilfen.

Quelle: www.aidshilfe.de

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AIDS-Hilfe Halle/Sachsen-Anhalt Süd e.V.

Leipziger Straße 32

06108 Halle (Saale)

Beratung: 0345 - 19 4 11

Tel.: 0345 - 58 212 70

Fax: 0345 - 58 212 73

E-Mail:

Beratungs- & Sprechzeiten

Mo.: 10:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Di. & Do.:  14:00 – 19:00 Uhr
  und nach Vereinbarung

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